Staffelhäuser haben ihren ganz besonderen Reiz. Die versetzte Bauweise und das eingezogene Obergeschoss lockern Fassade und Architektur ansprechend auf und bieten vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten zur individuellen Wohnraumnutzung. Dabei lässt sich die Bauweise mit fast allen Baustilen kombinieren. Auch optisch sind Staffelhäuser sowohl in der Stadt als auch in ländlichen Gegenden ein echter Blickfang und für nahezu alle Grundstücksarten geeignet.
Ein weiteres Argument: Je nach Planung und Bauweise gilt das eingezogene Obergeschoss nicht als Vollgeschoss. Dieser Aspekt ist in Regionen interessant, in denen das Baurecht Eingeschossigkeit vorschreibt und somit das obere Stockwerk flächenmäßig 2/3 der unteren Etage nicht überschreiten darf.