Klimafreundlicher Neubau

KFN-FÖRDERUNG

Dass die Nachhaltigkeit beim Bau neuer Gebäude immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist schon lange klar. Um den klimafreundlichen Neubau weiter zu fördern, bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seit 2023 nun ein neues Programm für angehende Bauherren an, das mit attraktiven Fördermöglichkeiten in Form von zinsverbilligten Krediten lockt. Gefördert werden dabei Effizienzhaus-40-Neubauten, die zudem die Anforderungen des NH-Zertifikats und weitere technische Anforderungen erfüllen. Wer zusätzlich auch das Qualitätssiegel „QNG-Zertifizierung“ erreicht, darf sich auf noch mehr Unterstützung freuen. Durch die neue KFN-Zertifizierung sollen künftig die CO2-Emissionen im Gebäudesektor sowie die Treibhausgas-Emissionen im gesamten Lebenszyklus einer Immobilie noch stärker minimiert werden. Gerne beraten wir Sie auch persönlich, welche Unterstützung Sie beim Bau eines OKAL-Hauses erwarten dürfen und welche Anforderungen dafür erfüllt werden müssen.

Förderfähige Haustypen

Mögliche Fördermodelle für Sie:


Alternative Fördermöglichkeiten für Familien mit Kindern:

Die KfW-Bank bietet das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ für den Bau und Erstkauf von selbstgenutzten, klimafreundlichen Wohngebäuden und Eigentumswohnungen in Deutschland an. Dieses Programm richtet sich an Familien mit Kindern und Alleinerziehende. Die wesentlichen Aspekte des Programms sind:

Förderkredit: Der effektive Jahreszins des Förderkredits ist abhängig von der Klimafreundlichkeit des Neubaus, mit einem Kredithöchstbetrag zwischen 170.000 und 270.000 Euro​.

Einkommensgrenze: Die Einkommensgrenze für die Förderung wurde erhöht. Für eine Familie mit einem Kind liegt die Grenze nun bei 90.000 Euro jährlichem zu versteuernden Einkommen, wobei sich diese Grenze mit jedem weiteren Kind um 10.000 Euro erhöht​.

Förderstufen: Das Programm unterstützt den Neubau von Wohngebäuden, die die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen, geringe CO₂-Emissionen aufweisen und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden​.

Förderberechtigte: Gefördert werden Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die die geförderte Immobilie selbst bewohnen und deren Haushaltseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet​.

Finanzierungsoptionen: Es gibt zwei Hauptfinanzierungsoptionen - Annuitätendarlehen mit verschiedenen Laufzeiten und Zinsbindungen sowie einer tilgungsfreien Anlaufzeit.


Unsere Verkaufsberater sind Experten rund um das Thema Förderungsmöglichkeiten. Vereinbaren Sie jetzt einen perönlichen Beratungstermin.

 

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*Zusätzlich müssen die folgenden Maßnahmenpakete erworben werden:
Nutzung regenerativer Energie: Photovoltaik-Anlage (mind. 8 kWp Spitzenleistung und Batteriespeicher) mit einem Eigenverbrauchsanteil von mind. 50 % der erzeugten elektrischen Energie Heiztechnik: Luft-Wasser-Wärmepumpe

**Die Zinsverbilligung aus Bundesmitteln beträgt bis zu 3,6 % p.a. des Kreditbetrages bei einer Laufzeit von 35 Jahren und 10 Jahren Zinsverbilligung. Stand 02.2024


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