Haus mit Staffelgeschoss bauen: Die Staffel-Serie von OKAL

Staffel

Staffelgeschosshäuser im Überblick

Staffelhäuser haben ihren ganz besonderen Reiz. Die versetzte Bauweise und das eingezogene Obergeschoss lockern Fassade und Architektur ansprechend auf und bieten vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten zur individuellen Wohnraumnutzung. Dabei lässt sich die Bauweise mit fast allen Baustilen kombinieren. Auch optisch sind Staffelhäuser sowohl in der Stadt als auch in ländlichen Gegenden ein echter Blickfang und für nahezu alle Grundstücksarten geeignet.

Ein weiteres Argument: Je nach Planung und Bauweise gilt ein eingezogenes Obergeschoss nicht als Vollgeschoss. Das ist überall dort interessant, wo der Bebauungsplan nur ein Vollgeschoss zulässt – mit einem Staffelgeschoss entsteht trotzdem zusätzlicher Wohnraum im Obergeschoss. Ob das in deinem Fall zutrifft, regelt die Landesbauordnung deines Bundeslandes, und die Vorgaben unterscheiden sich. In vielen Bundesländern gilt ein Geschoss unter anderem dann nicht als Vollgeschoss, wenn seine Grundfläche zwei Drittel der darunterliegenden Etage nicht überschreitet. Verbindlich klärt das die zuständige Baubehörde – deinen Bebauungsplan schauen wir uns im Beratungsgespräch gemeinsam an.

Was ist ein Staffelgeschoss?

Ein Staffelgeschoss ist ein Obergeschoss, das gegenüber dem darunter liegenden Geschoss zurückgesetzt ist. Anstatt bündig mit der Fassade abzuschließen, springt es auf einer oder mehreren Seiten zurück. Dadurch entsteht eine Dachterrasse genau dort, wo zurückgesetzt wurde. Von außen wirkt das Haus leichter, weil die Fassade nicht als geschlossene Fläche in die Höhe geht.

Typisch ist das Staffelgeschoss für Häuser mit Flachdach: Die klare, kubische Form bleibt erhalten, erhält durch den Versatz aber Tiefe und Schattenwirkung. Da sich die Bauweise mit nahezu allen Baustilen kombinieren lässt, funktionieren Häuser mit Staffelgeschoss sowohl im städtischen Neubaugebiet als auch auf dem Land.

Staffelgeschoss und Vollgeschoss

Für viele Bauherren ist dies der entscheidende Punkt: Ein Staffelgeschoss gilt je nach Planung und Bauweise nicht als Vollgeschoss. Das ist überall dort interessant, wo der Bebauungsplan nur ein Vollgeschoss zulässt – denn so entsteht trotz der Beschränkung zusätzlicher Wohnraum im Obergeschoss.

Die genauen Vorgaben sind in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt und unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Verbreitet ist die Regel, dass die Fläche des Staffelgeschosses zwei Drittel der Fläche der darunterliegenden Etage nicht überschreiten darf. Was in deiner Gemeinde gilt, kannst du dem Bebauungsplan entnehmen. Wir schauen ihn uns im Beratungsgespräch gemeinsam an.

Besonders häufig kommt das Staffelgeschoss bei der Stadtvilla zum Einsatz – dort sorgt das zurückversetzte Obergeschoss für die typische klare Kubatur.

Der Grundriss im Staffelgeschosshaus

Der Versatz zwischen Erd- und Obergeschoss hat auch Auswirkungen auf die Raumaufteilung. Im Erdgeschoss steht die volle Grundfläche zur Verfügung, auf der sich in der Regel der offene Wohn-, Koch- und Essbereich mit direktem Zugang zur Terrasse befindet. Das Obergeschoss ist kleiner, dafür entsteht auf der zurückgesetzten Seite eine Dachterrasse, die sich direkt vom Schlaf- oder Wohnbereich aus betreten lässt. Wie bei jedem Einfamilienhaus von OKAL lässt sich die Raumaufteilung an deine Bedürfnisse anpassen.

Ein praktischer Vorteil ist, dass das Staffelgeschoss ein eigenes Flachdach hat und keine Dachschrägen entstehen, sodass die gesamte Fläche voll nutzbar bleibt. Bei OKAL reichen die Staffelgeschosshäuser von rund 150 m² bis etwa 220 m² Wohnfläche.

Vorteile von Häusern mit Staffelgeschoss

• Dachterrasse direkt am Obergeschoss, ohne zusätzliche Grundfläche
• oft kein Vollgeschoss im Sinne der Landesbauordnung – mehr Wohnraum trotz Beschränkung
• volle Raumhöhe im Obergeschoss, keine Dachschrägen
• klare, moderne Architektur mit Tiefenwirkung durch den Versatz
• kombinierbar mit nahezu allen Baustilen
• geeignet für städtische wie ländliche Grundstücke

FAQ HAUS MIT STAFFELGESCHOSS

Häufige Fragen zum Staffelgeschoss

Bei der Planung eines Hauses mit Staffelgeschoss stellen sich meist dieselben Fragen: Was genau ist ein Staffelgeschoss, zählt es als Vollgeschoss und was unterscheidet es von einem Penthouse?

Hier findest du die Antworten auf die häufigsten Fragen zu Bauweise, Baurecht und Grundriss. Was offen bleibt, klärt dein OKAL-Berater gerne persönlich mit dir.

  • Ein Staffelgeschoss ist ein Obergeschoss, das gegenüber dem darunter liegenden Geschoss zurückgesetzt ist. Anstatt bündig mit der Fassade abzuschließen, springt es auf einer oder mehreren Seiten nach innen. Genau dort, wo zurückgesetzt wurde, entsteht eine Dachterrasse. Dadurch wirkt das Haus von außen leichter, da die Fassade nicht als geschlossene Fläche in die Höhe geht. Diese Bauweise ist typisch für Häuser mit Flachdach.

  • Ein Staffelgeschoss zählt oft nicht als Vollgeschoss und das ist für viele Bauherren der entscheidende Punkt. Selbst wenn der Bebauungsplan nur ein Vollgeschoss zulässt, kann durch ein Staffelgeschoss zusätzlicher Wohnraum im Obergeschoss entstehen. Die genauen Vorgaben dazu regelt die jeweilige Landesbauordnung, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidet. Verbreitet ist die Regel, dass die Fläche des Staffelgeschosses zwei Drittel der Fläche der darunterliegenden Etage nicht überschreiten darf. Was in deiner Gemeinde gilt, steht im Bebauungsplan.

  • Die Begriffe werden oft verwechselt, bezeichnen aber zwei verschiedene Dinge. Ein Staffelgeschoss ist ein zurückgesetztes oberstes Geschoss. Ein Penthouse bezeichnet dagegen die Nutzung, nämlich eine hochwertige Wohnung im obersten Geschoss eines Mehrfamilienhauses. Ein Penthouse liegt häufig in einem Staffelgeschoss, aber nicht jedes Staffelgeschoss ist ein Penthouse. Beim Einfamilienhaus spricht man dagegen ausschließlich vom Staffelgeschoss.

  • Ja, genau das ist der Hauptgrund für diese Bauweise. Da das Obergeschoss zurückspringt, bleibt auf dem Dach des Erdgeschosses eine Fläche frei, die sich direkt als Terrasse nutzen lässt. Sie ist in der Regel vom Schlaf- oder Wohnbereich im Obergeschoss aus zugänglich und liegt windgeschützter als ein Balkon. Zusätzliche Grundfläche kostet das nicht, denn die Terrasse entsteht auf dem bestehenden Baukörper.

  • Der Preis wird vor allem durch die Wohnfläche, die gewählte Ausbaustufe, den Energiestandard und die Ausstattung bestimmt. In der Regel sind das Grundstück, die Bodenplatte oder der Keller, die Erschließung und die Außenanlagen nicht im Hauspreis enthalten. Da das Staffelgeschoss ein Flachdach und eine zusätzliche Abdichtung im Terrassenbereich erfordert, unterscheidet sich die Konstruktion von der eines Satteldachhauses. Eine belastbare Zahl kann deshalb erst nach einem Beratungsgespräch genannt werden.